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Landesarbeitsausschuss für politische Bildung

Der 1994 eingerichtete Landesarbeitsausschuss (LAA) hat gemäß § 2 der Geschäftsordnung die Aufgabe, die Zusammenarbeit der Einrichtungen und Vereinigungen in den Fragen der politischen Bildung zu fördern und die Landeszentrale bei der langfristigen Ziel- und Projektplanung zu beraten. Die Mitglieder werden vom Leiter der Landeszentrale jeweils für die Dauer von drei Jahren berufen. Vorsitzender des LAA ist Kraft Geschäftsordnung der Landeszentrale der Direktor der LpB.

Hinweis: Die Mitglieder des Landesarbeitsausschusses (LAA) werden derzeit neu berufen.