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Geschäftsordnung der LpB Rheinland-Pfalz

Paragraph 1

  1. Die Leiterin/der Leiter der Landeszentrale führt die Bezeichnung "Direktorin/Direktor der Landeszentrale für politische Bildung Rheinland-Pfalz", die stellvertretende Leiterin/der stellvertretende Leiter der Landeszentrale führt die Bezeichnung "Stellvertretende Direktorin/Stellvertretender Direktor der Landeszentrale für politische Bildung Rheinland-Pfalz."

  2. Die in der Leitung, Referatsleitung sowie für einzelne Sachgebiete tätigen Bediensteten bilden gemeinsam die Referatskonferenz der Landeszentrale für politische Bildung.

  3. Die Referatskonferenz dient der laufenden gegenseitigen Unterrichtung und der Abstimmung über Arbeitsvorhaben und deren Schwerpunkte. Mit ihr ist die Aufstellung des Haushaltsvoranschlages und des Geschäftsverteilungsplanes zu erörtern; sie wirkt bei der Ausarbeitung des Jahresberichts (§ 3 Abs. 1) mit.

Paragraph 2

  1. Zur Förderung der Zusammenarbeit der Einrichtungen und Vereinigungen in Fragen der politischen Bildung sowie zur Beratung der Landeszentrale bei der langfristigen Ziel- und Projektplanung wird ein "Landesarbeitsausschuss" für politische Bildung errichtet.

  2. Die Mitglieder des Landesarbeitsausschusses für politische Bildung werden vom Leiter/von der Leiterin der Landeszentrale für die Dauer von drei Jahren berufen. Je ein/e Vertreter/in des Ministeriums für Wissenschaft und Weiterbildung, des Ministeriums für Bildung und Kultur, des Ministeriums für die Gleichstellung von Frau und Mann, des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit sowie der/die Landesbeauftragte für Ausländerfragen gehören ihm von Amts wegen an.

Paragraph 3

  1. Der/die Leiter/in der Landeszentrale für politische Bildung erstattet jeweils zum Jahresanfang dem Minister für Wissenschaft und Weiterbildung und dem Kuratorium Bericht über die Tätigkeit der Landeszentrale im abgelaufenen Jahr. Der Bericht wird in Schriftform vorgelegt.

  2. Vor Abschluss der jeweiligen Jahresplanung unterrichtet der/die Leiter/in den Minister für Wissenschaft und Weiterbildung und die Mitglieder des Kuratoriums über die geplanten Vorhaben, insbesondere Seminare und Publikationen sowie die haushaltsmäßigen Vorstellungen für das kommende Jahr.

Paragraph 4

  1. Diese Geschäftsordnung tritt am 31. März 1994 in Kraft.

  2. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Geschäftsordnung der Landeszentrale für politische Bildung Rheinland-Pfalz vom 18. Dezember 1973 (Staatsanzeiger 1973 S. 693) außer Kraft.

 

Mainz, den 24. März 1994
Der Minister für Wissenschaft und Weiterbildung
J. Zöllner

 

Änderung der Geschäftsordnung der Landeszentrale für politische Bildung Rheinland-Pfalz 

Die Geschäftsordnung der Landeszentrale für politische Bildung Rheinland-Pfalz vom 31. März 1994 (Staatsanzeiger S. 367) wird wie folgt geändert:

§ 2 Abs. 2 Satz 2 erhält folgende Fassung:

  • Je eine Vertreterin/ein Vertreter des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung, des Ministeriums für Kultur, Jugend, Familie und Frauen, des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Gesundheit sowie die/der Landesbeauftragte für Ausländerfragen gehören ihm von Amts wegen an.

Diese Änderung tritt zum 21. Oktober 1996 in Kraft.

Mainz, den 07. Oktober 1996
Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung
J. Zöllner